Energieausweis und Sanierungsberatung

Mit dem Energieausweis ist es möglich ein Gebäude energetisch zu bewerten. Die Daten eines Energieausweises sind mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar. Viele Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch des Gebäudes.

Gemäß der aktuellen EU-Richtlinie benötigt man bei allen Neubauten (zu Beginn des Bauverfahrens), bei Sanierungen (Bauteil- oder Gesamtsanierungen), bei Zu- und Umbauten den Energieausweis bzw. den Gebäudeausweis. Der Gebäudeausweis ist bei Gesamtsanierungen und bei Ansuchen auf Wohnbauförderung vorzulegen. Seit 2009 ist ein Energieausweis auch bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises ist auf zehn Jahre (ab Ausstellungsdatum) begrenzt.

Der Ausweis wird in neun Wärmeschutzklassen unterteilt (Stufe A++ bis G). Die Unterschiede zwischen den Kategorien sind groß. Ein Haus der Kategorie „G“ weist beispielsweise mehr als den fünffachen Heizwärmebedarf wie ein Objekt der Kategorie „A“ auf.

Energieausweis Neubau

Für die Erstellung eines Energieausweises werden diverse Unterlagen benötigt. Beim Neu- bau sind die erforderlichen Daten in den Einreichplänen (Baueingabe) ersichtlich.

Folgende Unterlagen und Daten werden benötigt:

  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Bemaßung von Türen und Fenster
  • Definition der thermischen Hülle
  • Bauteilaufbauten. Benötigt wird der Aufbau aller Bauteile, die die "thermische Hülle" definieren. Das sind jene Bauteile, die die beheizte Zone von der unbeheizten Zone trennen.
  • Haustechnikanlage

Energieausweis Sanierung

Ziel einer Sanierung sollte es sein, den Bedarf für die Heizwärme zu senken, Heizkosten zu sparen und die Behaglichkeit im Gebäude zu erhöhen. Auch bei Bauteilsanierungen sollte das gesamte Objekt betrachtet und im Auge behalten werden.

Der Vorteil einer Gesamtsanierung gegenüber Einzelmaßnahmen liegt nicht nur in der höheren Förderung, sondern auch darin, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Eine Sanierung ist ein großes Vorhaben, das durch eine fundierte Planung erheblich erleichtert wird. Im Zuge von Instandhaltungsarbeiten (Dach neu decken, Fassade, Fenster oder Heizung erneuern, usw.) ergeben sich Möglichkeiten das Gebäude energetisch zu verbessern, den Wohnkomfort zu steigern, den Wert des Gebäudes und die Haltbarkeit der Bausubstanz sicherzustellen.

Wichtig ist es jedoch, sich vor Beginn der Arbeiten eine Vorstellung davon zu machen, wie der spätere Zustand des Gebäudes sein soll. Und genau da setzt das Gesamtsanierungskonzept an.

Ein Gesamtsanierungskonzept beinhaltet folgende Schritte:

  • Gebäudebesichtigung
  • Aufnahme des Ist-Zustandes
  • Berechnung des Ist-Zustandes
  • Berechnung der gewünschten Sanierungsvariante
  • Berechnung einer möglichen Sanierungsvariante nach neuem Baustandard und höchst möglicher Förderstufe
  • Sanierungsberatungsprotokoll
  • Erläuterung der aktuellen Fördermöglichkeiten (Land und Bund)
  • Abwicklung der Förderansuchen
  • Begleitung der Sanierung